Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen

focust.consulting GmbH
FN 467102 s des LG Innsbruck
Museumstraße 8, 6020 Innsbruck
Österreich

nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt,
und dem „Auftraggeber“ gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatz- oder Folgeverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Allgemeines

Der Auftragnehmer führt Beratungstätigkeiten- und sonstige Tätigkeiten in den Bereichen IT und Digitalisierung (unter anderem: [bitte Tätigkeit/Leistung möglichst genau definieren]) sowie Unternehmensberatungstätigkeiten ([Bereich/Geschäftsfeld/Tätigkeitsbereich]) durch.

Der Auftraggeber möchte die Tätigkeiten des Auftragnehmers in Anspruch nehmen.

3. Umfang des Vertrages

3.1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Tätigkeiten, die im Einzelfall näher definiert werden, nachfolgend kurz “Leistung“ genannt. Die vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Leistung ist regelmäßig in einer Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben.

3.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Leistungsbeschreibung sowie die sich darauf beziehenden Punkte des Vertrages während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung bei Bedarf im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer anzupassen, abzuändern oder zu ergänzen; solche Anpassungen, Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und treten mit dem Zeitpunkt der beiderseitigen Unterfertigung einer entsprechenden Änderungsvereinbarung in Kraft. Kann ein Einvernehmen hinsichtlich solcher Anpassungen, Abänderungen oder Ergänzungen nicht erzielt werden, können diesbezüglich keine Ansprüche (vor allem hinsichtlich einer Anpassung der Vergütung oder von Terminen) geltend gemacht werden und bleibt der Vertrag in seiner ursprünglichen Fassung aufrecht.

3.3. Das Ergebnis der Tätigkeit des Auftragnehmers stellt ein Werk dar.

3.4. Die Datensicherung für den Fall eines Datenverlustes ist ausdrücklich nicht von diesem Vertrag umfasst und obliegt es ausschließlich dem Auftraggeber, entsprechende Vorkehrungen gegen das Risiko eines kompletten Datenverlustes zu treffen.

4. Ausführung und Verpflichtungen

4.1. Der Auftragnehmer ist auf die in Punkt 2. genannten Aufgaben spezialisiert; er garantiert eine sachkundige Erledigung des Auftrages. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistung für den Auftraggeber nach dem jeweiligen Stand der Technik mit der Sorgfalt eines Sachverständigen unter Verwertung des eigenen bestehenden und während der Laufzeit dieses Vertrages hinzugewonnenen Know-hows durchzuführen, um das vereinbarte Ergebnis zu erzielen.

4.2. Dem Auftragnehmer steht es frei, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

4.3. Der Fertigstellungstermin für die jeweilige Leistung wird im Einzelfall näher definiert. Erfolgt keine exakte Festlegung, hat der Auftragnehmer die Leistung binnen angemessener Frist zu erbringen. Die einzelnen Leistungen gelten vom Auftragnehmer als vertragsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber nicht binnen sieben Werktagen nach Erbringung der Leistung nachweislich schriftlich unter Angabe sämtlicher Gründe, warum er die Leistung als nicht vertragsgemäß erbracht erachtet, widerspricht.

4.4. Die Parteien stehen während der Erfüllung dieses Vertrages in ständigem Kontakt, um sich gegenseitig über die Ergebnisse der Leistung zu informieren und auszutauschen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die für dieVertragserfüllung erforderlich sind, an den Auftragnehmer weiterzugeben.

4.5. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zu warnen, wenn der Auftragnehmer bemerkt, dass Vorgaben des Auftraggebers – insbesondere solche in der ursprünglichen oder abgeänderten Leistungsbeschreibung – hinsichtlich der Leistung nicht umsetzbar sind oder sonst zu Problemen führen könnten.

4.6. Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Datenträger, Vorrichtungen, Werkzeuge und andere Unterlagen und Sachen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und dürfen ausschließlich für die Erfüllung dieses Vertrages vom Auftragnehmer verwendet werden und müssen – unabhängig davon, ob sie bearbeitet oder unbearbeitet sind –über Aufforderung des Auftraggebers zurückgegeben werden. Fordert der Auftraggeber die zur Verfügung gestellten Gegenstände nicht binnen eines Monats nach Vertragsende zurück, steht es dem Auftragnehmer frei, diese (allenfalls gegen Kostenersatz) zu entsorgen.

4.7. Der Auftragnehmer ist bemüht, den Auftraggeber über notwendige technische Änderungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sind, zu informieren und diese vorzuschlagen. Nach Einwilligung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer diese Änderungen durchführen. Im Falle, dass solche Änderungen zu höheren Kosten führen oder dadurch die Entwicklung mehr Zeit in Anspruch nimmt, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen und eine weitere Zustimmung des Auftraggebers anfordern, bevor die Änderungen ausgeführt werden.

4.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an Werktagen für Rückfragen durch den Auftragnehmer telefonisch jederzeit zur Verfügung zu stehen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und ist er für entsprechende Fragen des Auftragnehmers nicht erreichbar, treffen ihn die Kostenfolgen des daraus resultierenden (Mehr-)Zeitaufwandes und hat der Auftragnehmer nicht für dadurch bedingte Verzögerungen einzustehen.

4.9. Der Auftraggeber leistet Gewähr und haftet dafür, dass die von der Leistung betroffenen und zur Verfügung gestellten Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen (Datenschutz-)Bestimmungen gesammelt, gespeichert, übermittelt, zur Verfügung gestellt, verwendet, verarbeitet (dazu zählen insbesondere: das Ermitteln, Erfassen, Speichern, Aufbewahren, Ordnen, Vergleichen, Verändern, Verknüpfen, Vervielfältigen, Abfragen, Ausgeben, Benützen, Überlassen, Sperren, Löschen, Vernichten oder jede andere Art der Handhabung von Daten) und überlassen werden. Er wird den Auftragnehmer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

4.10. Die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Allenfalls erforderliche Zustimmungen und Genehmigungen sind durch den Auftraggeber einzuholen.

5. Vergütung

5.1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt (sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird) auf Stundensatz-Basis (für 60 Minuten). Die Höhe des Stundensatzes wird im Einzelfall vereinbart. Wird keine Vereinbarung getroffen, gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.

5.2. Für den Fall, dass sich während der Erfüllung herausstellt, dass zusätzliche Ressourcen zur Vertragserfüllung benötigt werden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber informieren und hat dieser mitzuteilen, ob er eine weitere Leistungserbringung wünscht.

5.3. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Nachhinein anhand der gemäß Zeiterfassungsprotokoll tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.

5.4. Über Ersuchen des Auftraggebers wird gemeinsam mit der Rechnung ein Leistungsnachweis gelegt.

5.5. Der Auftraggeber hat den jeweiligen Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zu zahlen.

5.6. Die Zahlung hat ausschließlich durch Anweisung auf das auf der Rechnung bekanntgegebene Konto des Auftragnehmers zu erfolgen. Bargeld wird durch den Auftragnehmer nicht schuldbefreiend entgegengenommen.

5.7. Eine Abtretung oder Verpfändung der Honoraransprüche ist zulässig und wird hierzu die Zustimmung durch den Auftraggeber erteilt.

5.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

5.9. Im Falle der Nichtzahlung von Rechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch jedoch nicht berührt.

6. Prüfung und Abnahme

6.1. Nach Erfüllung der Leistung durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber die entsprechenden Ergebnisse gemäß der Leistungsbeschreibung im Rahmen eines „User Acceptance Tests“ prüfen. Im Rahmen des „User Acceptance Tests“ wird die Funktionalität und Mängelfreiheit der vertragsgegenständlichen Leistung geprüft. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die Durchführung des „User Acceptance Tests“ sowie die Mängelfreiheit der erbrachten Leistung zu bestätigen. Ein erfolgreicher „User Acceptance Test“ gilt als Abnahme und Annahme der Leistung.

6.2. Die Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber nicht im Rahmen des „User Acceptance Tests“ allfällige Mängel rügt.

6.3. Verweigert der Auftraggeber grundlos die Teilnahme an einem vom Auftragnehmer angebotenen „User Acceptance Test“ gilt die Leistung dennoch als zum durch den Auftragnehmer vorgeschlagenen Zeitpunkt des „User Acceptance Tests“ erbracht und angenommen.

6.4. Im Falle von versteckten Mängeln jeglicher Art oder – auch nur teilweiser – ungerechtfertigter Nichterfüllung, muss der Auftragnehmer diese Mängel nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen beseitigen oder erfüllen.

7. Haftung

7.1. Der Auftragnehmer ist mit der Sorgfalt eines Sachverständigen für die gewissenhafte Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Verpflichtungen verantwortlich.

7.2. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

7.3. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer System-/Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7.4. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Auftragnehmer keine Applikationsdaten des Auftraggebers speichert und keine Server betreibt. Trotz größter Sorgfalt im Zuge der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen kann es stets zu einem falschen Endergebnis infolge einer fehlerhaften oder unvollständigen oder auf mangelnden Spezifikationen sowie Informationen beruhenden Programmierungslogik im System kommen. Dem Auftraggeber ist weiters bewusst, dass die Erbringung der Leistung zum vollständigen Betriebs-/ Systemausfall führen kann bzw., dass es aufgrund von Schnittstellen zu Datenverlusten und/oder Datenmanipulationen im Zielsystem kommen kann. Der Auftraggeber hat entsprechende Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen.

7.5. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

7.6. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

7.7. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8. Schutzrechte

8.1. Der Auftragnehmer hat, soweit dies möglich ist, bei der Erfüllung des Vertrages unter Anwendung der zumindest branchenüblichen Sorgfalt eine von Schutzrechten Dritter freie Leistung gemäß diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung zu erbringen.

8.2. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Rechercheberichte etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

8.3. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

9. Vertraulichkeit

9.1. In Verbindung mit der Erfüllung des Vertrages wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer möglicherweise von Zeit zu Zeit bestimmte geschäftliche, betriebliche oder technische Informationen und Vorgänge offenbaren, die den Auftraggeber oder seine verbundenen Unternehmen insbesondere hinsichtlich Forschung, Entwicklung, Erfindungen, Herstellung, Einkauf, Rechnungswesen, Maschinenbau, Marketing und Verkaufspolitik, Verkauf, neue Produktpläne und Ziele, Strategien, Gewinn, Preispolitik, Finanzinformationen, Aufzeichnungen, Erträge, Designs, Muster, Modelle, Zeichnungen, Skizzen, Diagramme, Methoden, Systeme, Prozesse, Listen gegenwärtiger und künftiger Kunden, Verkaufslisten, Produktionsanlagen, Werkzeuge, Kundenanforderungen, Präferenzen und Handlungsweisen, Schlüsselverträge, und Werte betreffen und internen oder vertraulichen Charakter haben (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt).

9.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Dritten gegenüber Stillschweigen über alle ihm anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Informationen zu wahren und diese vertraulichen Informationen auch nicht, aus welchem Grund oder Zweck auch immer, jetzt oder zu irgendeiner Zeit in Zukunft, zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten zu verwenden, zu verwerten oder auszubeuten. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind jene Dritten, die der Auftragnehmer zur Aufgabenerfüllung heranzieht.

9.3. Unterlagen aller Art einschließlich persönlicher Aufzeichnungen (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen, Gutachten, Rezepte, Verfahren, Kalkulationen, etc.), welche vertrauliche Informationen enthalten, gleichgültig ob im Original, Durchschlag, in
Vervielfältigung oder im Entwurf und unabhängig davon, ob sie vom Auftraggeber, vom Auftragnehmer oder von Dritten angefertigt wurden, dürfen nur in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages verwendet werden.

9.4. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer ist zulässig.

9.5. Allenfalls bereits bestehende Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den Parteien werden durch die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

9.6. Die Bestimmungen dieses Punktes 9. gelten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses – auf welche Weise auch immer – hinaus zeitlich unbegrenzt und der Auftragnehmer und der Auftraggeber sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger sind weiterhin daran gebunden.

10. Rechtsstellung des Auftragnehmers

10.1. Dem Auftraggeber steht kein Aufsichts- oder Weisungsrecht gegenüber dem Auftragnehmer oder gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen herangezogenen Dritten zu im Hinblick auf die unmittelbare Ausführung des Vertrages in organisatorischer und sachlicher Hinsicht. Der Auftragnehmer wird nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert.

10.2. Der Auftragnehmer oder von diesem gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen herangezogene Dritte sind nicht berechtigt, irgendwelche Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben oder den Auftraggeber sonst wie zu verpflichten. Sollte der Auftragnehmer Meldungen zuhanden des Auftraggebers entgegennehmen, sind diese unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten.

10.3. Eine Anmeldung des Auftragnehmers zur Sozialversicherung erfolgt nicht. Die Versteuerung des Einkommens aus diesem Vertrag obliegt dem Auftragnehmer selbst.

10.4. Dem Auftragnehmer und von ihm gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen herangezogenen Dritten steht es frei auch für Dritte tätig zu sein.

11. Laufzeit und Vertragsende

11.1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Unterfertigung durch beide Parteien (oder sofern es zu keinem schriftlichen Vertrag kommt mit dem Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer) und endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit Erfüllung sämtlicher vertragsgegenständlicher Verpflichtungen durch die Parteien, sofern in Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

11.2. Der Vertrag endet weiter, wenn der Auftraggeber nach einer Mitteilung gemäß Punkt 5.2. keine weitere Leistungserbringung wünscht. Diesfalls werden sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers nach Rechnungslegung unverzüglich fällig.

11.3. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung mittels eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu kündigen:
Wenn die andere Partei ernsthaft und beharrlich gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere Punkt 4., 5. und 9.) verstößt oder diese vernachlässigt und es verabsäumt, innerhalb von zehn Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes Abhilfe dagegen zu schaffen,
Wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann oder
Wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren rechtskräftig eröffnet wurde oder diese Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wurde.

11.4. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer jedenfalls die bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen und unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Kosten und Honoraransprüche sowie im Falle einer unberechtigten vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber jenen Schaden, der dem Auftragnehmer aus der vorzeitigen Beendigung durch Kündigung entsteht (wie entgangenen Gewinn, insbesondere durch entgangene Projekteinnahmen aufgrund der garantierten Ressourcenzusage an den Auftraggeber und der daraus resultierenden nicht Verfügbarkeit der Ressourcen für etwaige Projektgeschäfte). Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche, stehen dem Auftraggeber anlässlich der Kündigung nicht zu.

12. Sonstige Leistungen

12.1. Soweit für die Leistungserbringung und/oder die anschließende Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftraggeber (insbesondere im Falle von „Cloud Lösungen“) der Erwerb, die Zur-Verfügung-Stellung, der Bezug, die Verschaffung, die Verwendung oder die Nutzung von Lizenzen oder Services oder Lösungen oder sonstigen Produkten oder Leistungen oder Nutzungsrechten von einem Dritten über den Auftragnehmer als „Reseller“ erforderlich ist (davon umfasst sind insbesondere der Erwerb und die Nutzung von Produkten, Services, Lösungen, Lizenzen, Nutzungsrechten und dergleichen von einem von einem Cloud Service Provider über einen Cloud-Marktplatz) gelten die folgenden Bestimmungen:

12.2. Der Auftraggeber erwirbt, nutzt, bezieht oder verwendet in sonstiger Form die jeweiligen Lizenzen, Services, Lösungen, sonstigen Produkte oder Leistungen, Nutzungsrechte von einem Dritten über den Auftragnehmer als „Reseller“ (Weiterverkäufer). Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Auftragnehmer hinsichtlich der jeweiligen Lizenzen, Services, Lösungen, sonstigen Produkte oder Leistungen oder Nutzungsrechte von einem Dritten als „Reseller“ fungiert.

12.3. Der Auftraggeber hat an den Auftragnehmer das regelmäßig und/oder einmalig zu entrichtende Entgelt (samt sämtlichen Steuern, Gebühren, sonstigen Zuschlägen oder damit in Zusammenhang stehenden Zahlungen und dergleichen) für den Erwerb, die Zur-Verfügung-Stellung, den Bezug, die Verschaffung, die Verwendung oder die Nutzung von Lizenzen, Services, Lösungen, sonstigen Produkten oder Leistungen oder Nutzungsrechten von einem Dritten zu entrichten, wobei sich dessen genaue Höhe jeweils aus den Vertragsbedingungen des Dritten ergibt. Der Auftragnehmer als „Reseller“ ist verpflichtet, dieses Entgelt an den Dritten weiterzuleiten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass das Entgelt gemäß diesem Punkt einer jederzeit möglichen Anpassung durch den Dritten unterliegt. Entsteht dem Auftragnehmer durch eine verspätete Entrichtung des Entgelts oder sonstiger damit in Zusammenhang stehender Zahlungen durch den Auftraggeber ein wie auch immer gearteter finanzieller Nachteil, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer diesbezüglich völlig schad- und klaglos halten. Für den durch die Entgelteinhebung und -weiterleitung entstandenen Aufwand gebührt dem Auftragnehmer eine jährlich im Vorhinein zu entrichtende angemessene Aufwandersatzpauschale plus Umsatzsteuer.

12.4. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, berechtigt dies den Auftragnehmer zur sofortigen Kündigung einzelner oder auch sämtlicher erworbener, zur-Verfügung-gestellter, bezogener, verschaffter, verwendeter oder genutzter Lizenzen, Services, Lösungen, sonstiger Produkte oder Leistungen oder Nutzungsrechte von einem Dritten, sofern den Auftragnehmer als Reseller eine wie auch immer geartete Verpflichtung zur Zahlung trifft.

12.5. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich den ihn als Endkunden treffenden, sich aus den Vertragsunterlagen des Dritten ergebenden Verpflichtungen, insbesondere den ihm auferlegten Pflichten und Bedingungen, zu und akzeptiert ausdrücklich die sich aus den Vertragsunterlagen des Dritten ergebenden Nutzungs- und Lizenzbestimmungen.

12.6. Festgehalten wird, dass dem Auftraggeber sämtliche Lizenzbestimmungen, Nutzungsbeschränkungen und sonstigen notwendigen Informationen sowie Vertragsunterlagen des Dritten über schriftliche Aufforderung jederzeit zur Verfügung gestellt werden und dem Auftraggeber die daraus folgenden Verpflichtungen überbunden werden.

12.7. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Ansprüche eines Dritten, die sich insbesondere aus einer Verletzung einer Verpflichtung, die sich aus einer der in Punkt 12.6. genannten Unterlagen ergeben, vollkommen schad- und klaglos zu halten.

12.8. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Auftragnehmer als „Reseller“ Daten und Informationen des Auftraggebers an den Dritten und mit ihm verbundene Unternehmen weitergeben muss bzw. diese dem Dritten zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.

12.9. Der gegenständliche Punkt 12. dieses Vertrages bleibt vom Ende der Vertragslaufzeit und/oder einer Kündigung gemäß Punkt 11. unberührt. Die Laufzeit hinsichtlich der gemäß Punkt 12. erworbenen, zur-Verfügung-gestellten, bezogenen, verschafften, verwendeten oder genutzten Lizenzen, Services, Lösungen, sonstigen Produkte oder Leistungen oder Nutzungsrechte von einem Dritten ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen des Dritten. Dies gilt auch hinsichtlich der Kündigungsbestimmungen.

12.10. Eine Kündigung, Verlängerung oder sonstige Änderung ist dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen und hat der Auftragnehmer diese unverzüglich dem Dritten mitzuteilen. Der Auftraggeber hat seine Verpflichtungen bis zum Ende der jeweiligen Verträge mit dem Dritten zu erfüllen, soweit in den Vertragsbedingungen des Dritten nichts Abweichendes festgelegt ist.

12.11. Der Auftraggeber nimmt die dem Dritten zustehenden Kündigungs-, Sperrungs- und Abtretungsansprüche sowie sonstigen Rechte des Dritten ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt diesen zu, wobei diesbezüglich ausdrücklich auf die Möglichkeit der jederzeitigen zur-Verfügung-Stellung der maßgeblichen Unterlagen durch den Auftragnehmer verwiesen wird. Aus einer Rechteausübung durch den Dritten (insbesondere durch Vertragskündigung oder Sperrung) entstehen dem Auftraggeber keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den Auftragnehmer.

12.12. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nicht für Schäden, die ihm insbesondere durch die Leistungsstörung oder sonstigen Nutzungs- oder Verwendungshindernisse von Lizenzen oder Services oder Lösungen oder sonstigen Produkten oder Leistungen oder Nutzungsrechten von einem Dritten entstehen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Übersendung via E-Mail dem Schriftlichkeitserfordernis im Sinne des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt, wobei beide Parteien eine allfällige Änderung bzw. Ergänzung zu bestätigen haben.

13.2. Die Parteien halten fest, dass mündliche Nebenabreden zu dem Vertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bestehen. Allfällige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren mit Vertragsabschluss ihre Gültigkeit.

13.3. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer nach Erbringung der Leistungen, dass der Auftraggeber auf der Website des Auftragnehmers als Referenz angeführt wird. Zu diesem Zwecke ist es dem Auftragnehmer auch gestattet, das Logo des Auftraggebers auf seinem Internetauftritt zu implementieren. Es wird dem Auftragnehmer für diese Zwecke ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht am Logo des Auftraggebers eingeräumt.

13.4. Erfüllungsort gemäß dem Vertrag und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.

13.5. Für die Auslegung, Durchführung und Durchsetzung des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Regeln des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Es gelten insbesondere die anwendbaren Regelungen des ABGB für Werkverträge gemäß §§ 1165 ff. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, wird das in Innsbruck sachlich zuständige Gericht vereinbart. Dem Auftragnehmer steht es jedoch frei, das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht zur Geltendmachung seiner Ansprüche anzurufen.

13.6. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungesetzlich, ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Solange sich die Parteien nicht auf eine andere Regelung verständigt haben, gilt an Stelle dieser Bestimmung eine Regelung, die wirksam ist und die soweit wie möglich dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und der Absicht der Parteien bei Abschluss des Vertrages entspricht. Dies gilt analog auch bei unbeabsichtigten Vertragslücken.

13.7. Der Vertrag bindet und begünstigt auch die Rechtsnachfolger der Parteien. Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten an Dritte ist ausschließlich mit Zustimmung beider Parteien möglich.

13.8. Die Rechte und Verpflichtungen aus den Punkten 7., 8., 9. und 12. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche vor der Beendigung des Vertrages bzw. der rechtsgeschäftlichen Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen, gelten auch nach einer solchen Beendigung weiter.